AGB

Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung 

1. Die Überlassung der Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH an den Entleiher erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 16.07.2021). Spätestens mit der Vorstellung eines Bewerbers bzw. Überlassung der Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Entleihers, unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. 

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma mertes personalservice GmbH sie schriftlich bestätigt. Ihren Einkaufs und Lieferbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen. 

3. Mit der Annahme des Auftrages durch die Firma mertes personalservice GmbH werden Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Entleiher und der Firma mertes personalservice GmbH begründet.Vertragliche Beziehungen zwischen den Mitarbeitern der Firma mertes personalservice GmbH und dem Entleiher kommen nicht zustande.Die Firma mertes personalservice GmbH bleibt Arbeitgeber des Personals, das dem Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Durchführung von kaufmännischen und gewerblichen Dienstleistungen und Arbeiten zur Verfügung gestellt wird. Die sich im Zusammenhang mit dem Personal ergebenden Verpflichtungen in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht trägt die Firma mertes personalservice GmbH. Ihr obliegt auch das Direktionsrecht. Das Weisungsrecht am Arbeitsplatz wird vom Entleiher ausgeübt. 

4. Die Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH sind sorgfältig ausgewählt. Sollten sich dennoch beim Entleiher Beanstandungen ergeben, so sind diese innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsbeginn der Firma mertes personalservice GmbH mitzuteilen. Die Firma mertes personalservice GmbH wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Ersatzkraft stellen.Kosten, die mit einem eventuellen Austausch der Mitarbeiter im Zusammenhang stehen, werden nicht berechnet. 

5. Die Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH sind im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Entleiher dessen Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB. Die Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH sind mit einer Deckungssumme von EUR 2.000.000,00 für Personen- und mit einer Deckungssumme von EUR 1.000.000,00 für Sachschäden haftpflichtversichert. Die Firma mertes personalservice GmbH haftet für Schäden, die durch Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH verursacht worden sind, nur im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung.Versichert sind insofern Haftpflichtansprüche einerseits wegen Verschuldens bei der Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer, andererseits Dritter gegen den Dienstherrn aus § 831 BGB. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind,. gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz wegen Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. 

6. Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH dürfen nur mit Arbeiten betraut werden, die den geltenden gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Spezielle Arbeitsschutzausrüstung und -kleidung sind vom Entleiher zur Verfügung zu stellen. Der Entleiher verpflichtet sich, der Firma mertes personalservice GmbH jeden mit einer Arbeitsunfähigkeit verbundenen Arbeitsunfall eines Mitarbeiters der Firma mertes personalservice GmbH  unverzüglich mitzuteilen und Arbeitsunfälle seiner zuständigen Fachberufsgenossenschaft frist- und formgerecht zu melden. 

7. Die Übernahme der Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH in ein festes Anstellungsverhältnis bei unseren Kunden ist ausdrücklich erwünscht. Bei Übernahme des Zeitarbeitnehmers aus der Überlassung oder bei Übernahme ohne Überlassung, steht der Firma mertes personalservice GmbH eine Vermittlungsprovision zu. Bei direkter Übernahme des Zeitarbeitnehmers ohne vorherige Überlassung 3,0 Bruttomonatsgehälter.Bei einer Übernahme während der Überlassung beträgt die Vermittlungsprovision innerhalb der ersten drei Monate 2,5 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme innerhalb von sechs Monaten beträgt die Provision 2,0 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme innerhalb von neun Monaten 1,5 Bruttomonatsgehälter und bei einer Übernahme innerhalb von 12 Monaten 1,0 Bruttomonatsgehälter, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Stellt die Firma mertes personalservice GmbH einen Bewerber bei einem Kunden / Interessent vor, bzw. arbeitet ein Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH zur Probe und der Kunde / Interessent entschließt sich in den folgenden drei Monaten zur Festanstellung dieses Bewerbers, so werden 3,0 Bruttomonatsgehälter zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. als Vermittlungshonorar zur sofortigen Zahlung fällig. 

8. Werden der oder die Mitarbeiter(in) nicht mehr benötigt, so ist die Firma mertes personalservice GmbH mindestens 5 Werktage zum darauf folgenden Freitag vorher zu verständigen (telefonisch oder schriftlich). Die maximale Abmeldeanzahl beträgt 10 MitarbeiterInnen pro Kalenderwoche. Bei nicht fristgemäßer Abmeldung kann die Firma mertes personalservice GmbH dem Entleiher bis zu 5 Tage á 8 Stunden in Rechnung stellen. Die Stundennachweise müssen den Mitarbeitern der Firma mertes personalservice GmbH wöchentlich unterschrieben zugänglich gemacht werden, soweit vertraglich keine andere Vereinbarung besteht. Sofern der Entleiher die Stundennachweise, gleich aus welchen Gründen, nicht übergibt, werden diese von der Firma mertes personalservice GmbH  erstellt und dem Entleiher übermittelt. Sie gelten als genehmigt, falls der Entleiher nicht innerhalb 24 Stunden den von der Firma mertes personalservice GmbH erstellten Stundennachweisen widerspricht. 

9. Die im Angebot oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag angegebenen Preise sind Festpreise zzgl. Mehrwertsteuer bis auf Widerruf. Reklamationen der Rechnung der Firma mertes personalservice GmbH können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnungen berücksichtigt werden. Alle Rechnungen sind zum angegebenen Zeitpunkt fällig und ohne Abzug zahlbar. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist die Firma mertes personalservice GmbH berechtigt, ab dem angegebenen Zahlungszeitpunkt Verzugszinsen zu verlangen. Sämtliche Forderungen der Firma mertes personalservice GmbH,, auch aus anderen Vertragsverhältnissen und solche, die gestundet wurden, werden sofort fällig, sofern der Entleiher mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber der Firma mertes personalservice GmbH in Verzug gerät, Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden, der Entleiher Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens, mangels Masse, abgelehnt wird. Dies gilt auch, wenn der Firma mertes personalservice GmbH Zahlungszielüberschreitungen des Entleihers, auch gegenüber Dritten, bekannt werden.Im Falle des Verzugs ist die Firma mertes personalservice GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Commerzbank AG, Stuttgart zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt der Firma mertes personalservice GmbH vorbehalten. 

Die vereinbarten Stundensätze basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und tariflichen Bestimmungen. Sollten sich diese ändern (.B. Tariflohnerhöhung, Umgruppierung, insbesondere gesetzliche Änderungen etc.), behält sich mertes personalservice GmbH eine entsprechende Angleichung der Stundenverrechnungssätze vor. 

10. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma mertes personalservice GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Entleiher jetzt und künftig zustehen, tritt der Entleiher hiermit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber seinen Kunden bis zur Höhe der Forderungen der Firma mertes personalservice GmbH an diese ab. Mit dem zustande kommen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages nimmt die Firma mertes personalservice GmbH die Abtretung an. Auf Verlangen der Firma mertes personalservice GmbH ist der Entleiher verpflichtet, seine Kunden namentlich mit Adresse zu benennen und die Höhe der noch offen stehenden Forderungen bekannt zu geben. 

11. An- und Abfahrtskosten bei Auswärtseinsätzen der Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH sind vom Entleiher zu tragen, auch wenn diese vom zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Entleihers in den Stundennachweisen der Firma mertes personalservice GmbH nicht aufgeführt sind. Das gleiche gilt für An- und Abreisezeit. Fahrt- und Übernachtungskosten zwischen mehreren Arbeitsstätten sind vom Entleiher ebenfalls zu tragen. Können die Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH an den Arbeitsstätten infolge Arbeitsmangel oder wegen eines Feiertages nicht eingesetzt werden, so berechnet die Firma mertes personalservice GmbH die zusätzlich entstandenen Ausfallzeiten sowie Fahrtkosten und Fahrzeit. 

12. Die Mitarbeiter sind nicht zeichnungsberechtigt. Sie können daher Verträge nicht mit Wirkung für oder gegen die Firma mertes personalservice GmbH  abschließen. Dem Entleiher ist es nicht gestattet, Geschäfte mit Mitarbeitern der Firma mertes personalservice GmbH auf eigene Rechnung abzuschließen. Das Personal der Firma mertes personalservice GmbH ist nicht befugt, Zahlungen vom Entleiher entgegenzunehmen. 

13. Für Diebstähle durch Mitarbeiter der Firma mertes personalservice GmbH haftet die Firma mertes personalservice GmbH nicht. Des Weiteren übernimmt die Firma mertes personalservice GmbH keine Schulden des Mitarbeiters beim Entleiher. 

14. Eine Werkzeugbereitstellung durch die Firma mertes personalservice GmbH erfolgt nicht. Es sei denn, der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sieht eine andere Regelung vor. 

15. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Sitz der Firma mertes personalservice GmbH .